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Freistellungsbescheinigung ( gültig ab 01.01.2019 ) zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des EStG

Neue Freistellungsbescheinigung ( gültig ab 01.01.2022 ) zum Steuerabzug bei Bauleistungen
gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des EStG

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen nach §13B

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